Wichtige Infos auf einen Blick

Wer kann versetzt werden?

  • Lehrkräfte aller Schulformen (laufbahngleich, auf freie und besetzbare Stellen)
  • Rückkehrer:innen aus Elternzeit, Beurlaubung oder Freistellung (immer zum 01. Februar möglich > s. Fristen)
  • Tarifbeschäftigte
  • Weitere Berufsgruppen (z. B. Sozialpädagog:innen, Gebärdensprachdolmetscher:innen, MPT-Kräfte, Sportwissenschaftler:innen)

Besonderheiten

  • Freigabe-Votum durch die Schulleitung. Die Entscheidung erfolgt bei der personalführenden Stelle in der Bezirksregierung unter Abwägung von Personalausstattung (dienstliche Gründe) und persönlichen Gründen.
  • Automatische Freigabe: 5 Jahre nach dem ersten zulässig gestellten Versetzungsantrag.
  • Das Versetzungsverfahren erfolgt in 2 Schritten: Freigabe (der abgebenden Dienststelle) und Aufnahme (durch die aufnehmende Dienststelle)
  • Rückkehr an die bisherige Schule gewünscht: keine Antragsstellung mehr erforderlich

Antragstellung

  • Online über www.oliver.nrw.de und dann:
    1. Ausgedruckt und innerhalb von sieben Kalendertagen bei der Schulleitung (Dienstweg) einreichen.
    2. (Es empfiehlt sich, eine Kopie mit einem Eingangsstempel aufzubewahren.)

Fristen

Versetzung zum 1. August

(für ALLE Versetzungsbewerber:innen)

Versetzung zum 1. August

(für ALLE Versetzungsbewerber:innen)

  • Antragsfrist: bis 30. November des Vorjahres
  • Verfahren:
    1. Antrag ausschließlich online über www.oliver.nrw.de
    2. Koordinierungskonferenzen finden im März/April statt
    3. Entscheidung und Mitteilung folgen danach

Zusätzliches Versetzungsverfahren zum 1. Februar

(für Rückkehrer:innen)

  • Wer? Lehrkräfte, die zwischen dem 1. Dezember und 31. Mai aus den folgenden Gründen zurückkehren:
    • Beurlaubung
    • Elternzeit
    • Freistellung
  • Antragsfrist: bis 30. Juni des Vorjahres
  • Verfahren: ebenfalls über www.oliver.nrw.de

Koordinierungskonferenzen

  • März/April: Bezirksinterne und bezirksübergreifende Abstimmungen
  • Oktober/November: Koordinierung für Rückkehrer:innen
  • Teilnahme von Personalräten, Schwerbehindertenvertretungen & Gleichstellungsbeauftragten

Unsere Expert:innen zum Thema Versetzung

Unsere Expertinnen und Experten aus dem Personalrat helfen Dir gerne persönlich weiter. Zögere nicht, uns zu kontaktieren!

Anne-Lina Risch

Münsterlandschule, HK

Büro: 0251/411 – 4974
Privat: 0251/39586886
anne-lina.risch@gew-nrw.de

Daniel Schneider

Glück auf-Schule Marl, GG

Büro: 0251 / 411 – 3293
Privat: 0176 / 55685577
daniel.schneider@gew.nrw.de

Sonja Wahle

Steverschule Nottuln, ESE

Büro: keine Angabe
Privat: 0174/1870862
sonja.wahle@gew-nrw.de