Wichtige Infos auf einen Blick
Wer kann versetzt werden?
- Lehrkräfte aller Schulformen (laufbahngleich, auf freie und besetzbare Stellen)
- Rückkehrer:innen aus Elternzeit, Beurlaubung oder Freistellung (immer zum 01. Februar möglich > s. Fristen)
- Tarifbeschäftigte
- Weitere Berufsgruppen (z. B. Sozialpädagog:innen, Gebärdensprachdolmetscher:innen, MPT-Kräfte, Sportwissenschaftler:innen)
Besonderheiten
- Freigabe-Votum durch die Schulleitung. Die Entscheidung erfolgt bei der personalführenden Stelle in der Bezirksregierung unter Abwägung von Personalausstattung (dienstliche Gründe) und persönlichen Gründen.
- Automatische Freigabe: 5 Jahre nach dem ersten zulässig gestellten Versetzungsantrag.
- Das Versetzungsverfahren erfolgt in 2 Schritten: Freigabe (der abgebenden Dienststelle) und Aufnahme (durch die aufnehmende Dienststelle)
- Rückkehr an die bisherige Schule gewünscht: keine Antragsstellung mehr erforderlich
Antragstellung
- Online über www.oliver.nrw.de und dann:
- Ausgedruckt und innerhalb von sieben Kalendertagen bei der Schulleitung (Dienstweg) einreichen.
- (Es empfiehlt sich, eine Kopie mit einem Eingangsstempel aufzubewahren.)
Fristen
Versetzung zum 1. August
(für ALLE Versetzungsbewerber:innen)
Versetzung zum 1. August
(für ALLE Versetzungsbewerber:innen)
- Antragsfrist: bis 30. November des Vorjahres
-
Verfahren:
- Antrag ausschließlich online über www.oliver.nrw.de
- Koordinierungskonferenzen finden im März/April statt
- Entscheidung und Mitteilung folgen danach
Zusätzliches Versetzungsverfahren zum 1. Februar
(für Rückkehrer:innen)
-
Wer? Lehrkräfte, die zwischen dem 1. Dezember und 31. Mai aus den folgenden Gründen zurückkehren:
- Beurlaubung
- Elternzeit
- Freistellung
- Antragsfrist: bis 30. Juni des Vorjahres
- Verfahren: ebenfalls über www.oliver.nrw.de
Koordinierungskonferenzen
- März/April: Bezirksinterne und bezirksübergreifende Abstimmungen
- Oktober/November: Koordinierung für Rückkehrer:innen
- Teilnahme von Personalräten, Schwerbehindertenvertretungen & Gleichstellungsbeauftragten
Unsere Expert:innen zum Thema Versetzung
Unsere Expertinnen und Experten aus dem Personalrat helfen Dir gerne persönlich weiter. Zögere nicht, uns zu kontaktieren!

Anne-Lina Risch
Münsterlandschule, HK
Büro: 0251/411 – 4974
Privat: 0251/39586886
anne-lina.risch@gew-nrw.de

Daniel Schneider
Glück auf-Schule Marl, GG
Büro: 0251 / 411 – 3293
Privat: 0176 / 55685577
daniel.schneider@gew.nrw.de

